Blog Pflicht für Barrierfreiheit im Internet

Pflicht für Barrierfreiheit im Internet

Die lange angekündigte Pflicht zur Barrierefreiheit im Internet kommt in greifbare Nähe. In diesem Beitrag erfährst du alles was zu dazu wissen musst.
Pflicht für Barrierfreiheit im Internet

Was ist neu?

Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetzt setzt eine EU-Richtlinie um, die europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit im Internet festlegt.

Das BFSG setzt die Standards wie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die europäische Norm EN 301 549 durch. Konkret sind in der WCAG drei Konformitätsstufen (A, AA sowie AAA) definiert.

  • Stufe A ist MUSS
  • Stufe AA ist SOLL
  • Stufe AAA ist KANN

Was eine barrierefreie Website leisten muss, haben wir hier kompakt zusammengefasst.

Wer ist betroffen?

Webseiten, die digitale Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern (B2C) anbieten, müssen die neuen Regelungen umsetzen, das betrifft also Onlineshops, Terminbuchungen oder Kontaktformulare.

Kleinunternehmer sind ausgenommen, wenn Sie alle drei Bedingungen erfüllen:

  • Jahresumsatz von maximal 2 Millionen €
  • Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen €
  • Maximal 9 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)

B2B-Seiten sind ausgenommen, wenn eindeutig beim Aufruf der Website sichtbar wird, dass sie sich nur an Unternehmer wendet.

Wie wird das kontrolliert?

Die Vorschriften für die Barrierefreiheit sind primär Vorschriften des Verbraucherschutzes. Ein Verstoß kann daher als Begründung für eine Abmahnung angeführt werden (§ 3a UWG).

Weiterführend ist eine unzureichende Barrierefreiheit oder ein Verstoß gegen die Informationspflichten eine Ordnungswidrigkeit (§ 37 Abs. 1. Nr 8. BFSG), was zu Strafen durch behördliche Interventionen führen kann (Bußgelder bis 100.000 EUR).

Welche Testmöglichkeiten gibt es?

Neben verschiedenen kostenpflichten Tests, wie z.B. der BITV-Test der Initiative BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) gibt es mehrere kostenlose Testmöglichkeiten:

  1. Lighthouse, das Chrome-Tool bietet einen schnellen Überblick über technisch prüfbare Probleme.
  2. WAVE Accessibility Checker, von Webaim, testet alle WCAG-Anforderungen und erstellt eine Liste von Hanlungsempfehlungen. WAVE testet umfangreicher als Lighthouse
  3. BITV-Selbstbewertung, eine Alternative zu der kostenpflichtigen Version.

Eine technische Prüfung allein ist für die Barrierefreiheit nicht außreichend, Anforderungen wie "verständliche Text" lassen sich nicht durch Tools zweifelsfrei testen. Wenn du eine gründlichere Einschätzung zu der Barrierefreiheit willst, empfiehlt sich ein kostenpflichtiger Test.