Requirements for an accessible website
Information obligations, technical details, and more: In this article, you'll learn everything that goes into creating an accessible website

Informationspflichten
Eine Website oder ein Online-Shop, die die neuen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen, müssen neben der technischen Umsetzung auch darüber informieren, wie sie diese Anforderungen konkret erfüllen. Dies kann
- in den AGB passieren
- order auf einer eigenen Seite, z.B. Barrierefreiheitserklärung
Die Mindestanforderungen für diese Barrierefreiheitserklärung sind:
- eine Beschreibung der geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Eine Muster-Barrierefreiheitserklärung könnte so aussehen:
Barrierefreiheitserklärung
Wunderkopf GmbH, Osterbrooksweg 59, 22869 Schenefeld, Deutschland
Die Wunderkopf GmbH ist bestrebt, ihre Webseiten (nachfolgend "unsere Webseiten" genannt)
- www.wunderkopf.de
- www.wunderkopf.com
- www.wunderkopf.at
- www.wunderkopf.eu
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle zuvor genannten Webseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseiten sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
- Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
- Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
- Komplexe Sprache: Wir bemühen uns, eine möglichst einfach Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreibe uns, wenn deiner Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden.
Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit:
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:
- Komplexe und interaktive Anwendungen: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen. (Auflistung einer Liste der Funktionen, die nicht zugänglich sind.)
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben
- Sind Dir Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unseren Websiten aufgefallen? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf dein Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion du auf Barrieren gestoßen bist. Kopiere bitte hierfür einfach den Link aus der Adresszeile deines Browsers. Du kannst uns über folgende Wege Barrieren melden:
- E-Mail: info@wunderkopf.de
- Per Post: Wunderkopf GmbH, Osterbrooksweg 59, 22869 Schenefeld
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ??? - Noch nicht bekannt
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am XX.XX.2025 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf [einer Selbstbewertung/einer von [Name der Prüfinstitution] vom [Datum] vorgenommenen Bewertung]. Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung, Hinweis: Die Erklärung ist jährlich auf ihre Aktualität hin zu überprüfen] überprüft.